AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1 Durch die Nutzung von PROinternetmarketing www.profi-homepage-erstellen-lassen.de im folgenden PROinternetmarketing genannt, akzeptieren Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die von PROinternetmarketing angebotenen Inhalte und Dienstleistungen sind nur für volljährige Personen bestimmt. Nutzer können zu jeder Zeit auf die „AGB“ zugreifen und sie vervielfältigen.

 

1.2 Kostenlos angebotene Dienstleistungen werden freiwillig zur Verfügung gestellt. Sie können deswegen grundlos verändert oder entfernt werden. Es wird nicht dafür garantiert, dass die von PROinternetmarketing angebotenen Dienste und Leistungen ohne Unterbrechungen zur Verfügung gestellt werden können (wie z.B. bei Wartungsarbeiten). Für die Dauer einer Unterbrechung entfällt daher die aus dem Vertrag hervorgehende Verpflichtung, kostenpflichtige Dienstleistungen anzubieten.

 

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die von einem anderen Vertragspartner, welcher im Folgenden Auftraggeber genannt wird, die mit PROinternetmarketing eingegangen werden. Sie verlieren ihre Gültigkeit auch bei zukünftigen Geschäften zwischen PROinternetmarketing und dem Auftraggeber nicht. Ebenfalls werden weitere Vertragsbedingungen des Auftraggebers, nur mit schriftlicher Zustimmung von PROinternetmarketing wirksam.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

 

2.1 Die auf der Website von PROinternetmarketing dargestellten Leistungen stellen ein unverbindliches und kein rechtlich bindendendes Angebot dar. Dies gilt nicht, wenn sie eindeutig als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein individuelles und bindendes Angebot erfolgt nur auf Anfrage durch das Senden einer Nachricht über das Kontaktformular. Dadurch kommt jedoch kein Vertrag zustande.

 

2.2 Ein Vertrag mit PROinternetmarketing ist erst dann wirksam, wenn eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch andere schriftliche Kommunikationskanäle erhalten worden ist. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, gehen diese keinen Vertrag mit dem Auftraggeber ein.

 

2.3 Ausschlaggebend für die Rechtsbeziehung zwischen PROinternetmarketing und dem Auftraggeber ist der schriftliche Vertrag, welches das Angebot, die Bestellung beziehungsweise Auftragsbestätigung beinhaltet. Sie untersteht ebenfalls den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen vor einem Vertragsabschluss gelten als unverbindlich und werden erst mit Abschließen eines Vertrages rechtlich wirksam.

 

3. Mitwirkung des Auftraggebers

 

3.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich PROinternetmarketing alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, die nötig sind, um die vereinbarten Leistungen erbringen zu können. Dieser Aufgabe geht der Auftraggeber unentgeltlich nach.

 

3.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Informationen und Daten verantwortlich. PROinternetmarketing übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch den Auftraggeber verursacht worden sind.

 

3.3 Das Erbringen der hier genannten Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber ist genereller Bestandteil seiner vertraglichen Pflichten. Das rechtzeitige Erbringen dieser Pflichten stellt die Voraussetzung dar, damit die im Vertrag festgesetzten Leistungen durch PROinternetmarketing ordnungsgemäß umgesetzt werden können.

 

3.4 Die Kosten für einen Verzug im Arbeitsablauf, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht ordentlich nachgekommen ist, werden nicht von PROinternetmarketing übernommen.

 

4. Leistungsänderungen

 

4.1 Eine nachträgliche Änderung des Auftrags und Vertrags (Leistungsänderung) bedarf der Zustimmung beider Vertragsteilnehmer. Darum ist keine willkürliche Vertragsänderung durch einen der Auftraggeber möglich.

 

4.2 Vor Vertragsabschluss ist es möglich, die Bestimmungen für nachträgliche Änderungen des Vertragsinhaltes festzuschreiben. Dadurch kann ein einseitiges Bestimmungsrecht für die zu erbringenden Leistungen festgeschrieben werden.

 

4.3 Ergänzungen und Veränderungen am Auftrag und Vertrag können nur schriftlich und mit Zustimmung durch PROinternetmarketing geltend gemacht werden.

 

5. Preise / Zahlung / SEPA-Firmenlastschrift-Mandat / SEPA-Basislastschrift-Mandat

 

5.1 Der Geltungsbereich der Preise ist in den aufgeführten Lieferungen durch PROinternetmarketing definiert. Weitere oder speziell zu erbringende Dienstleistungen werden gesondert beschrieben und berechnet.

 

5.2 Preise werden in der Währung EURO angegeben und beinhalten die beim Abschluss des Vertrags gesetzlich gültige Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland, wenn es im Vertrag nicht anders geregelt ist.

 

5.3 Bei Verträgen nicht mit monatlicher Zahlung kann der Rechnungsbetrag per Kreditkarte, Bankeinzug oder Überweisung beglichen werden.

 

5.4 Bei Verträgen mit monatlicher Zahlung ist das vertraglich geregelte Entgelt vom Auftraggeber im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem Datum der Vereinbarungsunterzeichnung.

 

Bei Nichterfüllen der vereinbarten Vorleistunsgpflicht, behalten wir uns das Recht vor, unsere angebotenen Leistungen, entsprechend der geltenden Gesetze, zurückzubehalten. Sollten trotzdem bereits Lieferungen oder Teillieferungen erbracht worden sein, ist das Zurückhaltungsrecht für weitere Dienstleistungen, aufgrund des Nichtnachkommens der Zahlungspflichten, nicht davon betroffen. Das Ausführen des Zurückhaltungsrechts wirkt sich in keiner Form auf zukünftige Lieferpflichten aus.

 

5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine SEPA-Firmenlastschrift einzurichten, um das Entgelt für die im Vertrag geregelten Leistungen von PROinternetmarketing zu entrichten. Der Auftraggeber willigt dazu ein, beim umseitigen Kreditinstitut, eingehende Lastschriften durch ein SEPA Firmenlastschrift-Mandat als erteilt.

 

Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des Betrages zu verlangen.

 

Der Auftraggeber ist berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriftmandate nicht einzulösen. Im Falle der SEPA-Lastschrift kann der Auftraggeber innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Beitragsdatum, bei seinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die dabei mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Sofern das umseitige Konto im Zeitpunkt der Belastung nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. PROinternetmarketing ist berechtigt, im Fall der Nicht-Teilnahme am SEPA-Firmenlastschrift-Mandat sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben.

 

5.6 Der von den jeweiligen Instituten berechnete Betrag für eine Rücklastschrift wird dem Auftraggeber für nicht gedeckte und zurückgebuchte Zahlungen in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

6. Daten

 

6.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich bei Vertragsabschluss, alle Daten der anderen Vertragsseite, welche im Zuge der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden müssen, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dabei trägt jede Vertragsseite selbst die Verantwortung, der Geheimhaltung nachzukommen.

 

6.2 Mit dem Auftragsrecht behält sich PROinternetmarketing das Recht vor, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbst über den Datenschutz zu bearbeiten oder dieses an Dritte weiterzugeben. Ein Weitergeben oder zugänglich machen der erhaltenden Informationen für Dritte benötigt von dem jeweils anderen Vertragspartner eine schriftliche Einwilligung.

 

6.3 PROinternetmarketing hat das Recht, die Namen der Auftraggeber als Referenz aufzuzeigen. Das Verwenden von weiteren Informationen muss vorher mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.

 

7. Abnahme/Mängelansprüche/Gewährleistung

 

7.1 PROinternetmarketing stellt dem Auftraggeber die im Vertrag festgelegte Dienstleistung zur Abnahme zur Verfügung. Wird das gelieferte Ergebnis innerhalb von 12 Woche(n) nicht beanstandet, gilt es als abgenommen. Diese Regelung trifft auch auf Teile der Gesamtdienstleistung zu, für welche eigene Abnahmetermine vereinbart worden sind.

 

7.2 Wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert und die Beanstandung im Laufe von 12 Woche(n) meldet, so verpflichtet sich PROinternetmarketing die Beanstandung, solange gerechtfertigt, innerhalb von 4 Woche(n) zu beseitigen. Sind die Mängel unwesentlich, darf die Abnahme durch den Auftraggeber nicht verweigert werden.

 

7.3 Beinhaltet der Vertrag Teilleistungen, so verpflichtet sich PROinternetmarketing, diese dem Auftraggeber zu den im Vertrag festgesetzten Fristen zur Abnahme zur Verfügung zu stellen und ihn zur Selbigen aufzufordern. Die Abnahme von Teilleistungen untersteht den gleichen Regularien, wie die Abnahme von kompletten Dienstleistungen.

 

7.4 Der Auftraggeber ist nur unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und nach Absprache mit PROinternetmarketing berechtigt, das ihm gesetzlich zustehende Wahlrecht zwischen der Beseitigung von Mängeln und einer Ersatzlieferung in Anspruch zu nehmen.

 

7.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis der Dienstleistung heruntersetzen zu lassen, wenn PROinternetmarketing nicht in der Lage oder bereit ist, die angegebenen Mängel zu beseitigen und auszubessern.

 

7.6 Nach 3 Monaten erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber PROinternetmarketing. Die Frist beginnt mit dem Tag der Abnahme der Dienstleistung. Die Frist pausiert, wenn Änderungen und Mängel besprochen werden. Weiterhin gelten alle gesetzlich festgelegten Bestimmungen.

 

7.7 Wenn der Vertragsteilnehmer das gelieferte Produkt ändert oder diese Aufgabe an Dritte weitergibt, ohne sich zuvor die Zustimmung von PROinternetmarketing einzuholen, entfällt die Gewährleistungspflicht. Dies gilt auch für den Fall, dass dadurch entstandene Mängel erschwert oder gar nicht mehr beseitigt werden können. Die dadurch entstandenen Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu begleichen.

 

7.8 Werden durch PROinternetmarketing Leistungen erbracht, welche nicht von der Gewährleistungspflicht betroffen sind, können diese dem Auftragspartner angemessen in Rechnung gestellt werden.

 

8. Vertragslaufzeiten

 

8.1 Die Vertragslaufzeit wird durch die Annahme des Vertrages durch den Auftraggeber angenommen.

 

9. SCHUFA-Klausel

 

9.1 Unabhängig von dem umseitig beschriebenen Informationsaustausch zwischen PROinternetmarketing und der SCHUFA Holding AG wird PROinternetmarketing der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vereinbarungsgemäßen Verhaltens übermitteln.

Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung der betroffenen Interessenten zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Kunden im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.

 

Kunden der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde.

 

Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erstellung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Kunden ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score Verfahren).

 

9.2 Der Auftraggeber willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt werden. Der Auftraggeber kann Auskunft bei der SCHUFA hinsichtlich der es selbst betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

 

Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden

 

10. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel.

 

10.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

11. Eigentumsvorbehalt & Urheberrecht

 

11.1 Die von PROinternetmarketing zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungssumme Eigentum von PROinternetmarketing. Dies gilt auch für offene Zahlungen aus vergangenen oder zukünftigen Forderungen, wenn diese mit den zu liefernden Leistungen in Verbindung stehen sollten.

 

11.2 Bei Zugriff auf unbeglichene Dienstleistungen durch Dritte, wie Gerichtsvollzieher, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum von PROinternetmarketing hinzuweisen und uns diese Informationen sofort zu übermitteln, sodass die Eigentumsrechte durchgesetzt werden können.

 

11.3 PROinternetmarketing behält sich das Recht vor, unbezahlte Waren und Dienstleistungen zurückzufordern, wenn wir aufgrund vertragswidrigen Verhaltens eines Auftraggebers, vom Vertrag zurückgetreten sind.

 

11.4 Der Auftraggeber behält das Urheberrecht für alle durch ihn zur Verfügung gestellten Angebote, Daten, Texte und Grafiken, die PROinternetmarketing im Zuge des Vertrages zur Verfügung gestellt worden sind. PROinternetmarketing ist es untersagt, diese Daten ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Dritten zugänglich zu machen, sie zu publizieren oder sie zu vervielfältigen. Nach Beendigung oder nicht zustande kommen des Vertrages verpflichten wir uns, alle nicht mehr benötigten Daten zu löschen.

 

11.5 PROinternetmarketing trägt die Verantwortung dafür, dass das Urheberrecht für gelieferte Produkte und Dienstleistungen nicht verletzt wird.

 

11.6 Bei Verletzungen des Urheberrechts durch die von anderen Herstellern gelieferten Produkte für PROinternetmarketing, werden ihnen gegenüber die Ansprüche des Auftraggebers geltend gemacht. Dieser Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche keinen Erfolg gezeigt hat oder aussichtslos ist.

 

12. Haftung

 

12.1 PROinternetmarketing haftet nur für Schäden, wenn diese aufgrund grober Fahrlässigkeit und Vorsatz die Erfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht entstanden sind. Wird eine wesentliche Vertragspflicht nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht, übernimmt PROinternetmarketing keine Haftung.. Davon nicht betroffen ist die Haftung für abgeklärte und bestätigte Eigenschaften, Personenschäden oder andere gesetzliche Vorschriften.

 

12.2 Es besteht keine Haftung durch PROinternetmarketing für Schäden, die durch die URL des Auftraggebers entstehen, so wie angebotene Dienstleistungen oder Urheberrechtsverletzungen. Dies gilt ebenfalls für entstandene Schäden durch Änderungen des Auftraggebers, die von PROinternetmarketing empfohlen worden sind.

 

13. Schlussbestimmungen

 

13.1 Der Erfüllungsort ist Mannheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Mannheim. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle abgeschlossenen Verträge, ihrer Ansprüche jeweiliger Art. Für sie gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

 

13.2 PROinternetmarketing behält sich das Recht vor, den allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu verklagen.

 

13.3 Für den Fall, dass einzelne Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sind oder werden, sind alle anderen Bestimmungen davon nicht betroffen.

 

13.4 Punkte, die abweichend, widersprechend oder ergänzend sind, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von PROinternetmarketing.

 

13.5 Alle Rechte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, benötigen zur Abtretung des Auftraggebers an PROinternetmarketing einer vorherigen schriftlichen Zustimmung.